Betreuungskosten

 

 

Die Betreuung der Kinder setzt die Mitgliedschaft im Verein der Kindertagesstätte Waldstatt voraus. Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 150.00, dies beinhaltet die Möglichkeit der Teilnahme an der Mitgliederversammlung und somit ein Mitspracherecht.

 

Die Mindestbetreuung pro Woche beträgt 1 ganzer Tag oder 2 halbe Tage.

 

 

Bei der Anmeldung Ihres Kindes legen Sie die Betreuungstage fest. Es können entweder regelmässige Wochentage (z.B. Mo und Di) oder eine bestimmte Anzahl Tage pro Woche angemeldet werden (z.B. 2 Tage/Woche). Bei regelmässigen Wochentagen profitieren Sie von Rabatten. Für Familien, welche die Wochentage nicht über einen längeren Zeitraum festlegen können, besteht die Möglichkeit einer monatlichen Anpassung. Füllen Sie bei der Anmeldung die variable Wochenbelegung aus. Die entsprechende Änderung muss spätestens 20 Tage vor Ablauf der laufenden Belegung eingereicht werden, Formular „Meldung Belegungstage“.

 

 

Berechnungsgrundlagen

 

Für die Monatsrechnung wird ein Faktor von 4,2 pro Betreuungstag/Woche angewandt. Dieser Faktor berechnet sich aus dem Monatssatz von 21 Tage (21 Tage geteilt durch 5-Tage-Woche = 4,2 Wochen/Monat.

Der Monatssatz von 21 Tagen berechnet sich aus den 365 Tagen pro Jahr, abzüglich 104 Tage Wochenende, abzüglich 9 Feiertage = 252 anrechenbare Tage pro Jahr = 21 Tage pro Monat.

 

Die Monatsberechnung ist wie folgt:

 

1 Tag/Woche = Tarif x 4,2

2 Tag/Woche = Tarif x 8,4

3 Tag/Woche = Tarif x 12,6

4 Tag/Woche = Tarif x 16,8

5 Tag/Woche = Tarif x 21,0

 

 

Die Verrechnung Ihrer angemeldeten Betreuungstage erfolgt, im Voraus, linear über das ganze Jahr. Dazu werden entsprechende Zusatzbelegungen verrechnet. Es erfolgt keine Rückerstattung bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien, Feiertage etc.). Bei Krankheit bzw. Unfall des Kindes während mehr als vier Wochen werden Betreuungskosten von einem Viertel des Normaltarifs verrechnet

 

Grundtarif:

 

Pro Tag (Betreuung und Mahlzeiten) CHF 93.00 

 

 

 

Zuschläge und Ermässigungen:

 

- Für Säuglinge (3-18 Monate) erfolgt ein Zuschlag von 20% des Grundtarifs. Dieser Zuschlag endet ab dem 1. des Monates, in welchem Ihr Kind 18 Monate alt wird.

 

- Sie müssen keine Windeln mitbringen, diese werden von uns gestellt. Die Kosten betragen für den ganzen Tag CHF 1.50 und für den halben Tag CHF 1.00 und werden monatlich gemäss den Berechnungsgrundlagen in Rechnung gestellt.

 

- Die Zahnbürsten werden durch uns gestellt. Dafür fallen keine Kosten an.

 

- Für die Eingewöhnung werden pro Stunde CHF 20.00 verrechnet.

 

- Bei Kindern mit besonderem Betreuungsaufwand wird je nach Aufwand ein Zuschlag von mindestens 25% verrechnet.

 

- Bei gleichbleibender Wochentagbelegung des Kindes während eines Monates wird ab dem zweiten Tag ein Rabatt von 4% und ab dem dritten Tag ein Rabatt von 8% auf den Grundtarif gewährt.

 

- Ab dem zweiten Kind erfolgt ein Geschwisterrabatt von 5% auf den Grundtarif für jedes Kind der Familie.

 

- Halbtägige Betreuung ohne Mittagessen = 55% des Tagestarifes       

- Halbtägige Betreuung mit Mittagessen    = 66% des Tagestarifes

 

Besonderes:

 

 - Zusätzliche Betreuungstage zu den angemeldeten Tagen oder eine Verschiebung kann nicht immer gewährleistet werden. In solchen Fällen ist eine Rücksprache mit der KITA-Leiterin erforderlich.

 

- Für Eltern besteht die Möglichkeit einen Beitrag an die Betreuungskosten zu erhalten. Der Anspruch ist im kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG) geregelt. Das entsprechende Gesuch können Sie unter www.sovar.ch/kibeg einreichen. Bei Fragen zum Ausfüllen des Gesuches steht Ihnen die KITA Leitung oder der Präsident gerne zur Verfügung.

 

- Die ausgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung in einer KITA können im Kanton Appenzell Ausserrhoden bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Sie erhalten anfangs des Jahres eine entsprechende Steuerbescheinigung.

 

 

Beschluss des Vorstands vom 2. Mai 2023